Hannovers selbstverwaltetes Studierendenwohnheim


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Heizkostenabrechnung – gerecht und ungerecht zugleich.

Zum Glück sind wir nicht frei in der Wahl eines Heizungsabrechnungsverfahrens. Man mag sich gar nicht ausmalen, welche langatmigen HVV-Diskussionen das nach sich ziehen würde. Glücklicherweise gibt es die Heizkostenverordnung.

Dieser Artikel soll helfen einige der häufigsten Fragen zur jährlichen Heizkostenabrechnung zu beantworten. Alle Details würden Bücher füllen.

1. Der Abrechnungszeitraum

Abrechnet wird jedes Jahr vom 01.05. bis 30.04. Warum muss im Schwesternhaus immer alles anders sein? Warum kann es nicht einfach das Kalenderjahr sein? Der Abrechnungszeitpunkt ist (wie in einer Vielzahl anderer Mietobjekte auch) so gewählt, dass er ungefähr dem Ende der Heizperiode entspricht, damit danach Bilanz gezogen werden kann. Das führt zu Irritationen, wenn Schwester X bspw. erst zum 01. Oktober des Vorjahres ins Schwesternhaus eingezogen war. Auf dem Tisch liegt die Heizkostenabrechnung mit einer fetten Nachzahlung. Schwester Y war schon zum 01. Mai des Vorjahres ins Schwesternhaus eingezogen, hat sein Zimmer aber genauso beheizt wie X. Y hat ein Guthaben aus der Heizkostenabrechnung. Wie kann das sein? X hat nur 7 Monate lang monatliche Vorauszahlungen geleiseistet, wobei fast alle Monate zur kalten Jahreszeit gehörten – Y hat 12 Monate lange monatliche Vorauszahlungen geleistet und dementsprechend ein Guthaben angesammelt, da nur die Hälfte der Monate zur kalten Jahreshälfte gehörten. Ähnliches kann neben Einziehern auch Ausziehern passieren. Ist für diejenigen blöd, aber nicht ungerecht.

2. Wie setzen sich die Heizkosten zusammen?

Machen wir es kurz: Wir verbrauchen Wärme aus dem Blockheizkraftwerk der beta GmbH (ca. 60 % des Jahreswärmenergiebeadarfs) und wenn das nicht ausreicht Fernwärme von enercity (ca. 40 % des Jahreswärmenergiebedarfs) – in Summe ca. 500.000 kWh. Zudem brauchen wir Strom für die Heizungspumpen etc. und die Erstellung der Abrechnung durch den Dienstleister Kiepe kostet auch Geld. Manchmal wird auch der Schornstein gefegt. In Summe ergeben sich so rund 45.000 € (2015).

3. Wofür wird so viel Wärme bzw. Geld verbraucht?

Viel Wärme wird auch „verbraucht“ indem sie zum Fenster rausgeschmissen wird. Wir brauchen wohl noch mehr Hinweisschilder für Bewohner oder vernagelte Fenster (…).

Ansonsten wird die Wärme verbraucht zur Erwärmung von Warmwasser (ca. 25 %) und zur Erwärmung all unserer Räume (ca. 75 %) (manche mehr, manche weniger).

4. Schön und gut - aber wie wird jetzt abgerechnet?

Ganz grundsätzlich: Selbst Schwester Z die vom 01.05. bis 30.04. ein Jahr im Ausland war, oder sagt „Ich schlafe gerne im kalten Schlafzimmer“ (und sich dann über Schimmel wundert), verursacht Heizkosten. He? Das soll gerecht sein? Ja, denn ein unbeheizter Raum schmarotzt Wärme aus seinen benachbarten beheizten Räumen. Zudem fallen selbst bei Nichtbenutzung der Duschen und Heizung Kosten für die Bereithaltung des Systems an. Nicht zuletzt entstehen in jedem Heizungssystem Wärmeverluste in den Anlagen und im Verteilsystem die auf alle aufgeteilt werden müssen. Aus diesem Grund werden die jeweiligen Kosten für Wärme und Warmwasser aufgeteilt in „Grundkosten“ und „Verbrauchskosten“. Für Gebäude und Anlagen unserer Bauart zu jeweils 50 %. Die Grundkosten werden verbrauchsunabhängig nach anteiliger Wohnfläche umgelegt (da für ein großes Zimmer ja auch anteilig mehr Heizungsanlage bereitgehalten wird und mehr Verluste entstehen). Die Verbrauchskosten werden nach anteiligen „Verbrauchseinheiten“ (VE) umgelegt. Die VE werden von unseren elektronischen Heizkostenverteiler (HKVE: das sind die hochmodernen Funk-Dinger an den Heizkörpern) gemessen.

Richtig interessant wird’,s weil die KiTa im Keller eine Fußbodenheizung hat. Der Verbrauch von so genannten Flächenheizungen kann nicht mittels HKVE ermittelt werden. Daher muss eine so genannte „Vorerfassung“ durchgeführt werden: Mit Hilfe von Wärmemengenzählern (WMZ) wird die Wärmemenge ermittelt die im KiTa-KG verbraucht wird und die Wärmemenge die der Rest des Hauses in Heizkörpern verbraucht. Das folgende Diagramm zeigt die Aufteilung:

 

5. Und wenn jemand mitten im Jahr ein/auszieht? Es wird doch nur einmal im Jahr abgelesen/abgerechnet.

Die Grundkosten für Warmwasser werden anteilig anhand der Anzahl der bewohnten Monate auf Vormieter und Nachmieter aufgeteilt (es wird ja jeden Monat ungefähr gleich viel geduscht).

Die Grundkosten für Heizung werden anteilig anhand der sogenannten Gradtagszahlen auf Vormieter und Nachmieter aufgeteilt (im Winter wird ja heißeres Heizungswasser bereitgehalten und die Wärmeverluste sind auch größer). Die Gradtagszahl gibt für jeden Monat an wie viel Promille vom Jahresanteil im genormten Durchschnitt in jedem Monat an Heizkosten anfallen.

Die Verbrauchskosten der Heizung werden mit Hilfe einer Zwischenablesung (ZA) die die HKVE für jeden Monat speichern auf Vormieter und Nachmieter aufgeteilt.

Voll fair!

6. Anhang: Besonderheiten

Der Teufel liegt im Detail. Aber ohne Details wird’s nicht gerecht. Hier ein paar Beispiele:

  • In der Kapelle und der Teestube wird kein Trinkwasser verbraucht.

  • Die Kapelle erstreckt sich über zwei Geschosse und wird daher mit doppelter Geschossfläche berücksichtigt.

  • Die Wärmekosten der Badezimmer der Nordspitzdach-WGs werden nicht den entsprechenden WGs zugeordnet, da die anderen allgemeinen Bäder auch keinen Wohnungen zugeordnet werden.

  • Die WG-Flächen wurden (entsprechend der "neuen" Wohnflächenverordnung) neu vermessen und dementsprechend ändern sich die Flächenanteile verglichen mit den Vorjahren.


letzte Aktualisierung am: 18.05.2017