Hannovers selbstverwaltetes Studierendenwohnheim


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Kontakt

Schwesternhausverein e.V.
Schwesternhausstr. 10/2a
30173 Hannover

verein(at)schwesternhaus.de
www.schwesternhaus.de

Tel.: +49 511 - 85 21 79
Fax: +49 511 - 85 21 79


Verein 

Der Schwesternhausverein

Der Schwesternhausverein gibt der Vielzahl an BewohnerInnen eine einheitliche, nach außen anerkannte, juristische Gestalt.

Er wurde im Jahre 1981 gegründet und lenkte nach 10 Jahren des Wiederaufbaus das bis dato anarchische Gefüge der vielen Individuen in geregelte Bahnen. Er ist seitdem der Träger des Schwesternhauses als selbstverwaltetes Studierendenwohnheim.

Durch die Existenz des Vereins ist es uns möglich, in Selbstverwaltung unabhängig und basisdemokratisch zu leben. Somit hat jeder Einzelne die Möglichkeit, eine Stimme bei Entscheidungsfragen abzugeben. Die Interessenmehrheit wird vom Verein als Repräsentant offiziell nach außen vertreten. 2012 wurden wir vom Studentenwerk Hannover für unsere sozialen Leistungen mit dem 12. Studentenwerkspreis ausgezeichnet.

Die Mitglieder des Vereins rekrutieren sich aus aktuellen und ehemaligen BewohnerInnen, sowie FreundInnen des Schwesternhauses.

Eine Mitgliedschaft im Verein ist für BewohnerInnen des Schwesternhauses freiwillig, wird jedoch jeder neuen Schwester ans Herz gelegt. Mit einem Vereinsbeitrag von 15 Euro pro Quartal leistet man eine wichtige und einfache Tat, um das Zusammenleben in dieser Form zu unterstützen und auch in Zukunft am Leben zu erhalten.

Der Vorstand besteht aus acht "Schwestern" und ist für die Koordination der Vereinsangelegenheiten zuständig. Aktuell setzt er sich zusammen aus

  • 2 Vorsitzenden
  • 3 Schriftführer_Innen sowie
  • 3 Finanzern.

Einmal im Jahr findet die Mitgliederversammlung (MV) statt, auf der die Mitglieder über die wichtigsten Ereignisse und Vorhaben informiert werden. Zudem wird über die grobe Finanzierung der geplanten Projekte des kommenden Jahres informiert, diskutiert und abgestimmt. Auch die Vorstandsmitglieder werden zu diesem Anlass in ihrem Amt bestätigt oder neu gewählt.

Ihr könnt die Details in der Vereinssatzung nachlesen.

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letzte Aktualisierung am: 19.05.2017