Zukunft für das Schwesternhaus
Am Dienstag, den 23.06.2015 fand in der ehrwürdigen Kapelle eine Podiumsdiskussion über die Zukunft des Schwesternhauses statt. Das Projekt Schwesternhaus fußt derzeit auf einem Erbbaurechtsvertrag mit dem Land Niedersachsen, welcher im Jahre 2024 vertragsbedingt ausläuft. Um weiterhin als unabhängiges Studierendenwohnheim und kulturelle Einrichtung in einem denkmalgeschützten Gebäude zu existieren, ist es schon jetzt nötig die Weichen für eine Zukunft über das Jahr 2024 hinaus zu stellen.
Eingeladen hatte die Hochschulgruppe der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS) anlässlich ihres 50-jährigen Bestehens. Podiumsredner waren: Jörg Hillmer (MdL, CDU), Michael Dette (Ratsherr, Bündnis 90/Die Grünen), Wilfried Engelke (Ratsherr, FDP), Eberhard Hoffmann (Studentenwerk Hannover), Laura Würdemann (Allgemeiner Studierendenausschuss der Tierärztlichen Hochschule Hannover) und Thomas Leveringhaus (Schwesterhausverein e.V.). Kurzfristig musste Ewald Nagel (Ratsherr, SPD) absagen. Die Veranstaltung stieß auf ein großes Echo, die Kapelle war mit rund 100 Zuhörern prall gefüllt. Neben Vertretern der Presse, ehemaligen und aktuellen Bewohnern des Hauses und Mitgliedern der im Haus ansässigen Kindertagesstätte, saß zum Beispiel auch der Präsident der Tierärztlichen Hochschule mit im Publikum.
Nach einer Begrüßung durch die KAS und flinkfingriger Akkordeonmusik stellte Thomas Leveringhaus das Projekt Schwesternhaus in einer kurzen Präsentation vor (siehe unter Downloads rechte Spalte). Er zeigte auf, dass die Bewohnerschaft mit viel Eigenleistung - etwa 10.000 Arbeitsstunden pro Jahr - seit den 70er Jahren mit umfangreichen Sanierungen des kriegsgeschädigten Altbaus begonnen hat und die drohende Insolvenz des Schwesternhausvereins in den 90ern abgewenden konnte. Mit Blick auf das Ende des Erbbaurechtsvertrags seien die bisher vom Landesliegenschaftsfond des Landes Niedersachsen angebotenen Konditionen für eine Zukunft des Hauses jedoch nicht umsetzbar. Leveringhaus betonte, dass eine vorzeitige Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages oder ein Hauskauf außerhalb der finanziellen Mittel des Schwesternhausvereins lägen und nicht mit den sozialen Mieten und den zurzeit und in Zukunft notwendigen Investitionen zu vereinbaren wären. Nach derzeitigem Stand stehe das Schwesternhaus 2024 vor dem Aus.
Anschließend fand unter der Moderation von Christian Ceyp die Diskussionsrunde statt. Es wurde deutlich, dass alle Beteiligten das Projekt Schwesternhaus gerne erhalten wollen und als wichtig für den Hochschulstandort Hannover ansehen. In diesem Zusammenhang betonte Laura Würdemann die Wichtigkeit des Schwesternhauses für die Studierenden der Tierärztlichen Hochschule, deren Campus am Braunschweiger Platz genau gegenüber dem Haus liegt. Neben dem kurzen Weg zur Uni sei vor allem die Möglichkeit, hier mit Tieren zu wohnen ein Anziehungspunkt für die angehenden Veterinäre. In seiner Funktion als Geschäftsführer des Studentenwerks Hannover konnte Eberhard Hoffmann daran anknüpfen und berichten, dass die Wohnungssituation für Studierende in Hannover unverändert kritisch sei. Geld sei auch beim Studentenwerk das Problem, auch dort würde es ein massives Sanierungsproblem geben.
Die Politiker waren sich einig, dass Geld aus dem Wissenschaftstopf durchaus beschaffbar sei, doch sei dies an die Forderung gebunden, dass zukunftsorientierte Nutzwert- und Wirtschaftlichkeitsanalysen für das Schwesternhaus vorgelegt werden müssen. Nur aufgrund solcher „harten“ Fakten würden sich dann verschiedene Möglichkeiten auf das Ende des Erbbaurechtsvertrages diskutieren lassen. Erst dann könnten auch „weiche“ Faktoren, wie die Denkmalpflege oder die sozialen und kulturellen Aspekte des Projekts Schwesternhaus entsprechend gewichtet werden. Dass diese „weichen“ Faktoren separat betrachtet werden müssten, betonte Michael Dette, denn in diesem Zusammenhang würde auch die Frage gestellt werden, ob ein Neubau nicht günstiger wäre, als weiterhin in einem denkmalgeschützten Gebäude studentischen Wohnraum anzubieten.
Als einen möglichen nächsten Schritt erwähnte Jörg Hillmer die Einreichung einer Petition in den Landtag. Darauf müssten die Landesregierung und alle politischen Fraktionen dann eine umfassende sachliche Stellungnahme abgeben, was dann eine griffige Sache wäre, auf der man aufbauen könnte. Wilfried Engelke sah diesen Weg eher kritisch – nach einer solchen Petition werde immer nett geredet, aber danach passiere dann nichts weiter. Er überlegte, ob nicht das Land dem Schwesternhausverein auch ein saniertes Gebäude übergeben könnte, wenn dieser zeigen kann, dass er es dann selbständig erhalten und pflegen kann.
Letztendlich waren sich aber die Beteiligen einig, dass es viele verschiedene Wege zu einem Erhalt des Projektes geben würde, der Schwesternhausverein aber unbedingt ein grundlegendes, nachhaltiges Zukunftskonzept vorlegen müsse auf dessen Basis dann weiter diskutiert werden könne. Als Abschluss fand dann noch eine umfangreiche Hausführung für alle Interessenten statt.
In Anbetracht der seit über 30 Jahren erfolgreichen Bewirtschaftung des Hauses durch unseren Schwesternhausverein, sollte es für uns Schwesternhäusler durchaus möglich sein, ein zukunftorientiertes Konzept für unser Haus zu erstellen. Wir danken für die Podiumsdiskussion und sind froh, dass uns die Politik generell wohlwollend gegenübersteht, auch wenn es durchaus hätte ein wenig konkreter werden dürfen. Packen wir also unsere Zukunft an!
Der Erbbaurechtsvertrag
Zwischen dem Schwesternhausverein e.V. und dem Land Niedersachsen besteht ein Erbbaurechtsvertrag von 1990, der im Jahr 2024 ausläuft. Momentan muss der Schwesternhausverein e.V. dem Land Niedersachsen aufgrund des Erbbaurechtsvertrages jährlich einen Erbbauzins i.H.v. ca. 60.000 € zahlen. Diese Summe mindert den jährlichen Spielraum für die Gebäudeinstandhaltung und die sozialen Projekte des Vereins schon heute deutlich, sodass wichtige Projekte (bspw. Gebäudetechnik, Energiestandard und Brandschutzverbesserung) teilweise aufgeschoben werden müssen.
Kommt es zum Auslaufen des Vertrages, steht dem Schwesternhausverein eigentlich eine Entschädigung i.H.v. 2/3 des Gebäudewertes zu. Jedoch hat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur dem Schwesternhausverein im Jahre 1990 einen Sanierungszuschuss i.H.v. 2.800.000 DM für die Nutzbarmachung der stark baufälligen Kriegsruine gewährt. Dieser Zuschuss wird seit 1990 verzinst und 2024 mit der vorgenannten Entschädigungssumme verrechnet, sodass der Schwesternhausverein nach derzeitigen Berechnungen keine Entschädigung mehr bekommt. Die derzeit absehbare Situation würde 2024 ohne finanzielle Mittel und ohne Gebäude das Ende des vielschichtigen Projekts Schwesternhaus bedeuten, welches in den letzten 25 Jahren auch viele landespolitische Zielsetzungen umgesetzt hat. Mit dem Ende des Engagements des Schwesternhausvereins stünde das Land Niedersachsen vor der Aufgabe, das denkmalgeschützte Schwesternhaus mit eigenen Mittel und Strukturen in Stand zu halten und sähe sich mit einer weiteren Verschärfung der sozialen Wohnraumsituation in Hannover konfrontiert.