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Hannovers selbstverwaltetes Studierendenwohnheim


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Heimselbstverwaltung

Für Außenstehende und Neueinzieher stellt sich häufig die Frage, wie die Selbstverwaltung des Schwesternhauses eigentlich funktioniert. Wer bestimmt was? Welches Gremium entscheidet worüber? Hier eine kurze Zusammenfassung ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Selbstverwaltung ist grundsätzlich in zwei verschiedene Bereiche aufgeteilt:


1. Die interne Verwaltung

Die interne Verwaltung, die für die meisten Hausbewohner der wichtigste Bestandteil der Selbstverwaltung ist, regelt alle wesentlichen Belange des gemeinsamen Miteinanders. Sie ist geprägt von einem basisdemokratischen Ansatz, d.h. im Prinzip werden alle Hausbewohner an allen Entscheidungen beteiligt. Da dieser Ansatz jedoch einige Schwierigkeiten in sich birgt, ist die interne Verwaltung aus praktischen und organisatorischen Erwägungen heraus in zwei Hauptgremien, die HausVollVersammlung (HVV) und die Flurversammlung (FV) und zwei Nebengremien, die Hausversammlung (HV) und den Sprecherrat unterteilt.

Die HausVollVersammlung (HVV)

Die HVV stellt das wichtigste Gremium der internen Verwaltung dar. Auf ihr werden alle Fragen entschieden, die das Haus intern betreffen, wie z. B. die Verwendung von Geldern, Renovierungsaufgaben, Satzungsänderungen usw. Darüber hinaus wählt die HVV die zwei Heimsprecher , die die Heimselbstverwaltung im Haus koordinieren und die HVV leiten. Außerdem werden hier andere Amtsträger der Selbstverwaltung wie etwa die Schriftführer, die Hausmeister, die Heizungsschwestern und die Gartenzwerge gewählt. Die HVV arbeitet eng mit dem unten beschriebenen Schwesternhausverein zusammen. Daneben ist die HVV auch ein Forum für die hausinterne Kommunikation.

Die HausVersammlung (HV)

Da eine HVV erst mit 65 Stimmen beschlussfähig ist, welche nicht immer zusammen kommen, gibt es sozusagen als eine kleine Schwester die HV. Sie ist ab 25 Anwesenden beschlussfähig, es dürfen jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen, keine Ämter gewählt und keine Ausgaben mit mehr als 5000 Euro beschlossen werden.

Die Flurversammlung (FV)

Die Flurversammlung (die 4 Etagen des Hauses werden als „Flure“ bezeichnet) regelt die etwas alltäglicheren Belange wie z. b. Putzdienste, Renovierung/Instandhaltung der Flure, Neueinzug von Hausbewohnern, Vergabe der Notzimmer, usw.

Der Sprecherrat

Der Sprecherrat ist ein Sondergremium, das nur kurzfristig einberufen wird, um über Themen zu entscheiden, die nicht bis auf die nächste HVV aufgeschoben werden können.

Weitere Gruppen

Neben den oben beschriebenen Organen gibt es noch eine Reihe weiterer „Arbeitsgruppen“, die sich mit bestimmten Themen auseinandersetzen. Sich regelmäßig treffende Gruppen sind z. B. das Renogremium, in welchem sich Hausmeister, Renoschwestern und Co treffen, um wichtige Renovierungsarbeiten zu diskutieren, das KApellenOrganiSationteam (KAOS-Team) , welches alle belange unseres kulturellen Mittelpunkts (der ehemaligen Kapelle) organisiert und der Schwesternhauschor. Außerdem werden ab und an „SKTs“ genannte Treffen einberufen. SKT bedeutet „Schwesternhaus-KonservierungsTrupp“; eine Bezeichnung aus der Zeit, als das Haus noch baufällig war. Sie finden sich zu bestimmten Problemen und Themen zusammen und jeder interessierte Bewohner kann teilnehmen. Aus der Arbeit dieser Gruppen resultieren häufig Vorschläge und Anträge, die der HVV vorgelegt werden.


2. Die Repräsentation nach außen

Die oben geschilderte Form der internen Organisation führt allerdings zu einer Reihe von rechtlichen Schwierigkeiten. Für außenstehende Personen, Firmen und Behörden ist oft nicht ersichtlich, wer für welche Fragen zuständig und in der Lage ist, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen.

Der Schwesternhausverein

Um dieses Problem zu umgehen, wurde ein rechtsfähiger Verein, der Schwesternhausverein e.V. , gegründet. Dieser Verein repräsentiert das Schwesternhaus nach außen. Er schließt Verträge, ist haftbar für Verstöße oder Versäumnisse und ist Ansprechpartner für Personen und Organisationen außerhalb des Schwesternhauses. Allen Hausbewohnern wird ans Herz gelegt, dem Verein beizutreten. Beitreten (bzw. Mitglied bleiben) können aber auch ehemalige Hausbewohner, Familienangehörige von Hausbewohnern und andere „Freunde des Hauses“.

Die Mitgliederversammlung (MV)

Hauptgremium des Vereines ist die jährliche Mitgliederversammlung (MV). Sie regelt Fragen, die den Verein betreffen, insbesondere die Entlastung des Vereinsvorstandes und dessen Neu- oder Wiederwahl. Zudem wird über die grobe Finanzierung der geplanten Projekte des kommenden Jahres informiert, diskutiert und abgestimmt. Sie ist auch das wichtigste Medium, um den Kontakt zu den ehemaligen Hausbewohnern aufrechtzuerhalten. Der Vereinsvorstand arbeitet eng mit der HVV zusammen und führt im Rahmen der Vereinssatzung für diese Aufträge aus.


Das Wechselspiel dieser beiden Verwaltungsbereiche miteinander ist nicht immer unproblematisch und läuft mal besser und mal schlechter. In Anbetracht der Tatsache, dass das Schwesternhaus ein einzigartiges Projekt ist, auf das sich keine der gängigen Organisationsformen ohne weiteres übertragen lässt, war dies allerdings auch nicht anders zu erwarten.

Francois Paquet-Durant mit Ergänzungen von Christian Stolz (104) im Jahre 2011

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letzte Aktualisierung am: 28.07.2011 am: 18.05.2017