Hannovers selbstverwaltetes Studierendenwohnheim


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Kontakt

Denisa Dan
Schwesternhausstr. 10/105
30173 Hannover

wg(at)schwesternhaus.de

Wohnen / WG 

Hallo, liebe_r WG-Bewerber_In!

Hier bist Du richtig, wenn Du eine WG-Bewerbung abgeben möchtest.

Dazu gehören:

  • Dein Name
  • Deine Adresse
  • Deine Telefonnummer
  • Deine E-Mailadresse
  • Deine Immatrikulationsbescheinigung
  • Eine kurze Begründung, weshalb Du hier wohnen möchtest
  • Ob Du auch Interesse an einer Wohnung hättest

WICHTIG:

  • Wenn ich nicht zu Hause bin, kannst du mir auch eine Mail schreiben.
  • Jeder WG-Neueinzieher braucht einen B-Schein.
    Klingt schlimmer als es ist, ist aber halb so wild. Bei mir gibt's alle Unterlagen und ganz viele Tipps, wann und wohin man gehen muss, um ihn zu bekommen.

Wenn Du noch Fragen zum Haus, zur Bewerbung oder zum B-Schein hast, klopf gerne bei mir, ich kann Dich im Haus herumführen und Deine Fragen beantworten. Mit einer Bewerbung kommst Du auf die WG-Vergabe-Liste. Hierdurch erfahren Mitbewohner_Innensuchende aus den WGs, dass Du Interesse an unserem Haus hast und können sich bei Dir melden. Die Entscheidung bleibt jedoch den jeweiligen WGs überlassen.

Wirf Deine Bewerbung am besten direkt in meinen Briefkasten!

Liebe Grüße,

Denisa (105)


B-Schein

Was ist der B-Schein überhaupt und wie soll das Ganze ablaufen???

Wie Ihr vielleicht schon gehört habt, benötigen alle WG-Neueinzieher den B-Schein. Der B-Schein ist der Wohnungsberechtigungsschein, ein Beweis, dass man nicht mehr als 17.000 Euro im Jahr verdient und somit eine geförderte Wohnung beziehen darf. Darüber hinaus wird in den Mitverträgen vermerkt, dass der Vermieter (das Schwesternhaus) die Mieten über eine gewisse Grenze nicht erhöhen darf.

Ablauf:

  1. Meldet Euch bei mir, wenn jemand auszieht oder ihr einen neuen Mitbewohner sucht, weil ich dies dem Wohnungsamt melden muss (ganz wichtig) und weil ich eine Liste mit Interessenten habe.
  2. Ihr sucht euch eine/n neue/n Mitbewohner_in.
  3. Wenn ihr den/die gefunden habt, schickt ihn/sie zuerst zu mir (er/sie kann nicht einziehen und auch keinen Mietvertrag bekommen, wenn er/sie zuvor nicht zunächst bei mir war)
  4. In der Regel wird es nicht länger als fünf Minuten dauern die Unterlagen auszufüllen. Nach ein paar Kopien geht's ab zum Wohnungsamt. Nachdem er/sie die Kopien abgegeben hat, geht's looooooos!
  5. Sobald der B-Schein oder eine Bestätigung über das Ausstellen des B-Scheins vorliegt, kann der/die zukünftige Mitbewohner_in sich auf einer Flurversammlung bestätigen lassen.

letzte Aktualisierung am: 21.11.2011